Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reisebedingungen für Kaufleute und Wiederverkäufer

EURO-Travel - Ihr Geschäftspartner

Diese Geschäftsbedingungen von EURO-Travel gelten nur für Verträge mit Unternehmern. Das Reisevertragsgesetz findet auf diese Verträge keine Anwendung. Für Verträge mit Verbrauchern gelten unsere Allgemeinen Reisebedingungen auf der Basis der Empfehlungen des RDA Internationaler Bustouristikverband e.V. Für Flugreisen gelten unsere gesonderten Geschäftsbedingungen, bzw. entsprechende Hinweise in Ergänzung zu diesen.

1. Der Abschluss des Vertrages

1.1. Der Vertrag zwischen EURO-Travel und dem Auftraggeber soll mit unseren Formularen schriftlich (Textform ausreichend), einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwünschen abgeschlossen werden.
1.2. Weicht unsere Vertragsbestätigung vom Auftrag des Auftraggebers ab, so liegt in der Bestätigung ein neuer Vertragsantrag vor, an den wir 10 Tage gebunden sind.
1.3. Der Auftraggeber erklärt, dass die von ihm eingeschalteten Personen bevollmächtigt sind, den Vertrag abzuschließen, Änderungen zu vereinbaren, Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
1.4. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

2. Zahlung

2.1. Nach Abschluss des Vertrages ist für Gruppen ab 10 Personen keine Anzahlung zu leisten. Bitte achten Sie auf Sonderregelungen bei einigen Destinationen und Terminen.
2.2. Der Restbetrag ist spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen. Bei kurzfristigem Vertragsschluss innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn ist der Auftraggeber verpflichtet, den Reisepreis Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen sofort zu zahlen.
2.3. Wurden Anzahlungen oder der vereinbarte Gesamtgruppenpreis vom Auftraggeber nicht fristgemäß vor Antritt der Reise gezahlt, können wir die Leistung verweigern und nach Mahnung sowie Setzen einer angemessenen Frist, zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen bzw. bei begonnenen Reisen fristlos kündigen, wobei Schadenersatzansprüche unberührt bleiben. Tritt der Auftraggeber in diesem Fall die Reise nicht an, so können wir statt der genannten Ansprüche auch eine Entschädigung nach Ziff. 6. des Vertrags verlangen.

3. Leistungen

3.1. Die vertraglichen Leistungen richten sich nach unserer Leistungsbeschreibung im Angebot sowie unsere hierauf bezugnehmenden Angaben in der Vertragsbestätigung.
3.2. Für Nebenabreden etc. gelten die in den Ziffern 1.1. und 3.3. enthaltenen Regelungen.
3.3. Die von EURO-Travel in der Leistungsbeschreibung angegebene touristische Einstufung der Unterbringung des Auftraggebers bzw. seiner Gruppe bezieht sich auf die landestypische Klassifizierung.

4. Preise/Preisänderungen

4.1.EURO-Travel ist berechtigt, wenn zwischen Vertragsschluss und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt, den vereinbarten Gesamtgruppenpreis unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zu erhöhen, sofern nachweisbar und nicht gegen Treu und Glauben herbeigeführte notwendige Preisänderungen unserer Leistungsträger vorliegen. Das gilt auch z. B. bei Änderungen der Beförderungskosten, Hafen- oder Flughafensteuern sowie der für die Reise geltenden Wechselkurse.
4.2. Sollte eine Anhebung des derzeitigen Inlands-MwSt.-Satzes von 19% nach Vertragsschluss erfolgen, berechtigt uns dies zur Berechnung der geänderten MwSt. Entsprechendes gilt bei Änderungen der Mehrwertsteuer in den Zielländern der gebuchten Reise.
4.3. Bei Erhöhung des vereinbarten Gesamtgruppenpreises nach Vertragsschluss um mehr als 5% kann der Auftraggeber unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sein Rücktrittsrecht unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Schriftform (Textform) wird dem Auftraggeber zur Beweissicherung empfohlen.
4.4. Unsere Preise sind - soweit nicht anders ausgewiesen - Netto-Preise (nicht verprovisionierbare Preise) in Euro. Die im jeweils aktuellen Katalog angegebenen Preise beziehen sich auf Gruppen ab 16 zahlenden Personen, soweit keine andere Vereinbarung vorliegt.

5. Leistungsänderungen

5.1. Änderungen und Abweichungen von vertraglich vereinbarten Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
5.2. EURO-Travel wird den Auftraggeber über Änderungen einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis informieren. Bei erheblicher Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Auftraggeber vom Vertrag kostenfrei zurücktreten oder die Durchführung einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Auftraggeber aus unserem Angebot anzubieten. Der Auftraggeber hat diese Rechte nach Zugang unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung unverzüglich gegenüber uns geltend zu machen.
5.3. Wir behalten uns vor, die Abwicklung der Reise unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers und nach vorheriger Information einem Kooperations-Partner zu übertragen.

6. Rücktritt des Auftraggebers

6.1. Sofern keine abweichenden Stornofristen vereinbart sind, ist der Auftraggeber bei Rücktritt verpflichtet, pauschaliert folgende Entschädigung bzw. die Stornogebühren an uns zu zahlen:
6.1.1. Rücktritt des Auftraggebers bis 31 Tage vor Reisebeginn: Bearbeitungsgebühr von pauschaliert 125,- Euro; im Übrigen Rückgabe des Gesamtkontingents bis zu diesem Stornierungszeitpunkt kostenfrei;
6.1.2. Rücktritt zwischen dem 31. und einschließlich dem 22. Tag vor Reisebeginn pauschaliert 25% des Gesamtgruppenpreises;
6.1.3. Rücktritt zwischen dem 21. und einschließlich dem 15. Tag vor Reisebeginn pauschaliert 50% des Gesamtgruppenpreises;
6.1.4. Rücktritt nach dem 14. Tag vor Reisebeginn pauschaliert 60 % des Gesamtgruppenpreises.
6.1.5. Bei Auftraggebern, die nur Übernachtungen ohne weitere Leistungen gebucht haben, sind 80 % des Reisepreises bei Rücktritt nach dem 14. Tag vor Reisebeginn zu entrichten. Im Übrigen gelten die Fristen und Pauschalierungen aus den Ziff. 6.1.1. - 6.1.3.
6.1.6. Bei Nichtantritt der Reise gilt die Ziff. 6.1.4. sowie die Ziff. 6.1.7. folgende entsprechend.
6.1.7. Sofern der Aufraggeber nicht die gesamte Gruppe, sondern nur einen Teil der Gruppe storniert, wird der neue Preis mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung seiner Interessen und unseren Möglichkeiten erneut festgesetzt. Kommt keine Einigung zustande, so gilt der Rücktritt für einen Teil der Gruppe als Rücktritt des Auftraggebers für die Gesamtgruppe. Es gelten sodann die unter 6.1.1. - 6.1.6. anzutreffenden Pauschalsätze.
6.1.8. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, eine niedrigere als die vorgesehenen pauschalen Entschädigungen nachzuweisen oder nachzuweisen, dass EURO-Travel keine Nachteile durch den Rücktritt hat.
6.1.9. Bei Reisen mit Eintrittskarten für Veranstaltungen werden bei Stornierung die Eintrittsgelder in voller Höhe berechnet, sofern EUROTravel nicht in der Lage ist, die Eintrittskarten gegen Auszahlung des Eintrittsgeldes durch den jeweiligen Veranstalter zurückzugeben oder zu verwerten. Im zuletzt genannten Fall werden die von uns erzielten Beträge zurückerstattet. Dies gilt nicht, wenn die Beschaffung der Karten von
uns ausdrücklich als vermittelte Leistung gegenüber dem Auftraggeber im Vertrag bezeichnet worden ist.
6.2. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ist der schriftliche Zugang der Erklärungen (Rücktritt etc.) für die Einhaltung der Fristen bei EURO-Travel maßgeblich. Textform (Fax, E-Mail) ist ausreichend, wenn der Auftraggeber insofern den Zugang bei uns nachweisen kann.
6.3. Dem Auftraggeber wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherungen oder eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen. Genauere Informationen hierzu können von uns angefordert werden.

7. Änderungen auf Verlangen des Auftraggebers

7.1. Verlangt der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so können wir ein pauschales Bearbeitungsentgelt von 30,- Euro verlangen, soweit von uns nicht eine höhere Entschädigung nachgewiesen wird.
7.2. Vom Auftraggeber verlangte Umbuchungen der Gruppenreise bedürfen der einvernehmlichen Vertragsänderung. Kommt eine einvernehmliche Vertragsänderung nicht zustande, so ergeben sich die Rechte beider Teile aus diesem Vertrag.

8. Ersatzreisende des Auftraggebers

8.1. Der Auftraggeber kann bei Gruppenreisen bis zum Reisebeginn Namens- und Personenänderungen vornehmen lassen, sofern die Ersatzreisenden den besonderen Reiseerfordernissen genügen und der Teilnahme des/der Ersatzreisenden nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
8.2. Die durch die Teilnahme anderer Gruppenreisenden entstehenden Mehrkosten betragen pauschal 30,- Euro sofern wir nicht einen höheren Aufwand konkret nachweisen.
8.3. Das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und den Mitgliedern seiner Gruppe ist nicht Gegenstand dieses Vertrages und bleibt unberührt.

9. Reiseabbruch - nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen

9.1. Wird die Reise infolge eines Umstands abgebrochen, der in der Sphäre des Auftraggebers bzw. seiner Gruppenmitglieder liegt (z.B. Krankheit) oder werden Reiseleistungen erheblicher Art nicht in Anspruch genommen, so wird sich EURO-Travel bemühen, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen.
9.2. Das gilt nicht, wenn es sich nur um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung behördliche oder gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

10. Rücktritt und Kündigung durch EURO-Travel - Mindestteilnehmerzahl

10.1.Ohne Einhaltung einer Frist:
10.1.1. Wir können den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Auftraggeber oder Mitglieder seiner Gruppe trotz Abmahnung erheblich weiter stören, so dass eine weitere Durchführung der Reise für uns oder andere Personen nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn sich der Auftraggeber oder Mitglieder seiner Gruppe nicht an sachlich begründete Hinweise halten und sich dadurch eine erhebliche Störung der Reise oder anderer Personen ergibt.
10.1.2. EURO-Travel hat im Fall von 10.1.1. Anspruch auf den vereinbarten Gesamtgruppenpreis, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und/oder Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben oder von Leistungsträgern Rückerstattungen erfolgen.
10.1.3. Schadenersatzansprüche bleiben hiervon im Übrigen unberührt.
10.2 Bis zwei Wochen vor Reiseantritt
10.2.1. Ist in der Reisebeschreibung oder in den Vertragsunterlagen ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so können wir bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht.
10.2.2. EURO-Travel ist in diesem Fall zur unverzüglichen Information des Auftraggebers verpflichtet.
10.2.3. Der Rücktritt ist dem Auftraggeber unverzüglich zu erklären.
10.2.4. Der von dem Auftraggeber gezahlte Betrag ist ihm unverzüglich von uns zurückzuerstatten.

11. Kündigung infolge höherer Gewalt

11.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften und gleichgewichtige Fälle nach Reisebeginn berechtigen beide Teile zur Kündigung.
11.2. Nach Kündigung kann EURO-Travel für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung in Anrechnung des vereinbarten Gesamtgruppenpreises verlangen.
11.3. EURO-Travel ist nach Kündigung zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst.
11.4. Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Vertragsparteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.
11.5. Entfällt die Geschäftsgrundlage für den Vertrag vor Reisebeginn infolge von keinem der Vertragsparteien zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt - vgl. 11.1.) und entstehen EURO-Travel Kosten, die trotz nachweisbarer Versuche seitens EURO-Travel z.B. bei Leistungsträgern nicht vermieden werden können, so tragen die Vertragsparteien diese Kosten je zur Hälfte.

12. Gewährleistung und Abhilfe

12.1. Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Auftraggeber Abhilfe verlangen. EURO-Travel kann die Abhilfe verweigern, sofern sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Mangels oder einer gleichwertigen Ersatzleistung.
12.2. Der Auftraggeber kann eine Herabsetzung des vereinbarten Gesamtgruppenpreises verlangen, wenn er den Mangel bei uns oder unserem Bevollmächtigten vor Ort, wenn vorhanden, anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber uns unzumutbar machen. Unterlässt der Auftraggeber schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Preises zu.
12.3. Ist die Reise mangelhaft und leistet EURO-Travel nicht innerhalb der vom Auftraggeber bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Auftraggeber auch selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder ein besonderes Interesse des Auftraggebers die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.
12.4. Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, so kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Auftraggebers gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Auftraggeber die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und EURO-Travel erkennbaren Grund nicht zumutbar ist.
12.5. Bei berechtigter Kündigung können wir für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtgruppenpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Leistungen maßgeblich. Das gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Auftraggeber kein Interesse haben. EURO-Travel hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung vom Vertrag mit umfasst, so hat EURO-Travel auch für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen.
12.6. Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

13. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Beseitigung von Leistungsstörungen, soweit notwendig und zumutbar, mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, uns seine Beanstandungen unverzüglich oder unserem Bevollmächtigten vor Ort, falls vorhanden, zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Auftraggeber schuldhaft die Anzeige, so kann keine Herabsetzung des vereinbarten Preises verlangt werden.

14. Haftungsbeschränkung

14.1. Die vertragliche Haftung von EURO-Travel für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Gesamtgruppenpreis beschränkt,
14.1.1. soweit ein Schaden des Auftraggebers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
14.1.2. wenn EURO-Travel für einen dem Auftraggeber entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
14.2. Für alle gegen uns gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Gesamtgruppenpreises beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind.
14.3. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu Gunsten von EURO-Travel.
14.4. Weitere Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben unberührt (ausgenommen hiervon die Regelung nach Ziff. 14.1.2.).
14.5. Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der nur für Flüge nach USA und Kanada geltenden Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Frachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern EURO-Travel in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet sie nach den für diese geltenden Bestimmungen.
14.6. Kommt EURO-Travel bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.

15. Haftungsbeschränkungen bei Fremdleistungen

15.1. EURO-Travel haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung bezeichnet sind. Das gilt insbesondere für Zusatzprogramme im Verlauf der Reise. Unberührt bleiben Vermittlerpflichten.
15.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Auftraggeber bzw. den Mitgliedern seiner Gruppe hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir hierauf in der Reiseausschreibung und/oder in der Reisebestätigung ausdrücklich auf die Vermittlung dieser Leistungen hingewiesen haben. EURO-Travel haftet hier nicht für die Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen. Die Haftung für die Vermittlung der Leistung bleibt unberührt.

16. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

16.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen gemäß Ziff. 12. des Vertrags hat der Auftraggeber innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Auftraggeber die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
16.2. Ansprüche des Auftraggebers nach Ziffer 16.1. verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende, jedoch mit der Einschränkung, dass diese Verjährungsfrist von einem Jahr nicht vor Mitteilung eines Mangels an uns durch den Auftraggeber beginnt. Bei grobem Verschulden verjähren die in Ziffer 16.1. betroffenen Ansprüche in zwei Jahren.
16.3. Im übrigen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, ausgenommen bei Körperverletzungen.

17. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

17.1. EURO-Travel weist auf Pass-, Visumerfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem von EURO-Travel herausgegebenen und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Prospekt oder durch Unterrichtung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten.
17.2. Der Auftraggeber hat die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht EURO-Travel ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
17.3. Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schäden, die allein auf das Verhalten des Auftraggebers bzw. die Mitglieder seiner Gruppe zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Auftraggeber nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos nicht in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Ziffern 6. (Rücktritt) und 9. (Reiseabbruch) entsprechend.

18. Insolvenzschutz

18.1. EURO-Travel ist nicht verpflichtet, Sicherungsscheine auszugeben. Auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers und bei entsprechender Vereinbarung können Sicherungsscheine nach Eingang der Anzahlung von uns ausgegeben werden.
18.2. Hat EURO-Travel dem Auftraggeber Sicherungsscheine ausgehändigt, so hat EURO-Travel für den Fall der Insolvenz oder der Zahlungsunfähigkeit sichergestellt, dass der gezahlte Reisepreis bzw. Beträge für ausfallende Reiseleistungen sowie notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden.

19. Rechtswahl

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss internationaler Abkommen, soweit diese nicht nach Ziff. 14. des Vertrags eingreifen. Die Vertragssprache ist deutsch, sofern keine abweichende Vereinbarung ausdrücklich getroffen ist. Übersetzungen dienen lediglich der Information des Auftraggebers. Maßgeblich ist der jeweilige deutsche Originaltext.

20. Gerichtstand

Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlicher Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand Nürnberg.

21. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.